1. Geltungsbereich der AGBs
- Für Geschäftsbeziehungen zwischen der Schischule Silvretta Galtür (im Folgenden kurz: „Schischule“) und dem Vertragspartner (im Folgenden kurz: „Kunde“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: „AGBs“) in der jeweils gültigen Fassung. Die gültige Fassung der AGBs richtet sich jeweils nach dem Zeitpunkt der betreffenden Angebotslegung durch den Kunden.
- Die Schischule erbringt gegenüber dem Kunden Dienstleistungen im Bereich des Ski- und Schneesports. Davon umfasst sind unter anderem das Erteilen von Ski-, Snowboard- und Langlaufunterricht, das Führen und Begleiten auf Skitouren (iSd § 1 Abs. 1 T-SSG 1995) sowie damit zusammenhängende Tätigkeiten (im Folgenden kurz: „Kurse“). Umfasst sind auch allfällige Kinderbetreuungsleistungen und damit verbundene Leistungen (z.B. Verpflegung für Kinder). Diese AGBs gelten für alle Dienstleistungen der Schischule in diesem Zusammenhang.
- Von diesen AGBs abweichende Bestimmungen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zwischen der Schischule und dem Kunden. Widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten keine Wirkung auf die in Punkt 1.2 angeführten Geschäftsbeziehungen.
2. Vertragsabschluss
- Ein Vertragsabschluss zwischen der Schischule und dem Kunden ist sowohl auf elektronischem Wege (Abgabe eines Angebotes über Online-Formular und Vertragsannahme durch Bestätigungs-E-Mail) als auch in den Geschäftsräumlichkeiten der Schischule (Vertragsabschluss durch Aushändigung eines Zahlungsbeleges) möglich.
- Das Absenden eines vollständig ausgefüllten Online-Formulars durch den Kunden stellt ein rechtlich bindendes Angebot an die Schischule zum Abschluss eines Vertrages über die von der Schischule angepriesenen Leistungen dar. Die Schischule übermittelt aufgrund eines solchen Angebotes eine Bestellbestätigung an den Kunden. Erst durch die Übermittlung dieser Bestellbestätigung kommt ein Vertragsverhältnis zwischen der Schischule und dem Kunden zustande.
- Die Erklärung des Kunden gegenüber einem Mitarbeiter der Schischule, Leistungen der Schischule in Anspruch nehmen zu wollen, stellt ein rechtlich bindendes Angebot an die Schischule zum Abschluss eines Vertrages dar. Erst durch die Bezahlung der gewünschten Leistung und durch die Ausgabe eines Zahlungsbeleges kommt ein Vertragsverhältnis zwischen der Schischule und dem jeweiligen Kunden zustande.
- Die Buchungsbestätigung und/oder der Zahlungsbeleg dienen als Beleg für die Inanspruchnahme der gebuchten Leistung und sind vom Kunden bei Kursbeginn dem jeweiligen Kursleiter vorzulegen.
- Die Schischule ist nicht verpflichtet, dem Kunden eine Ablehnung von Online Buchungen mitzuteilen. Wird das Angebot des Kunden von der Schischule nicht innerhalb einer Frist von 2 (zwei) Wochen ab Erhalt bestätigt, gilt das Angebot des Kunden jedenfalls als nicht angenommen.
3. Widerrufsrecht beim Vertragsabschluss über Telefon, Webformular oder E-Mail
- Bei den angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um eine „Freizeitdienstleistung“ im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).
- Für Freizeitdienstleistung besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein Widerrufsrecht.
4. Rücktrittsrecht
- Der Kunde ist berechtigt, zu den nachgenannten Bedingungen und vor Kursbeginn schriftlich (Email ist ausreichend) vom Vertrag einseitig und ohne weitere Verpflichtung, insbesondere ohne Verpflichtung zur Zahlung eines Entgeltes aber Verpflichtung zur Zahlung einer Administrationsgebühr von 20€, zurückzutreten.
- Bei Privatkursen ist ein Rücktritt bis spätestens 24 Stunden vor dem ersten Tag des Beginns der Dienstleistung zulässig. Wurde im Vorhinein online bezahlt, so wird eine Administrationsgebühr von 20€ erhoben und der übrige Betrag wird zurückerstattet. Wurde vor Ort bezahlt, so werden 10€ Administrationsgebühr eingehoben.
- Bei Gruppenkursen (das bedeutet, der Kunde hat einen Gruppenkurs gebucht; nicht gemeint sind Buchungen für Personengruppen) ist ein Rücktritt bis spätestens 24 Stunden vor dem ersten Tag des Beginns der Dienstleistung zulässig. Wurde im Vorhinein online bezahlt, so wird eine Administrationsgebühr von 20€ erhoben und der übrige Betrag wird zurückerstattet. Wurde vor Ort bezahlt, so werden 10€ Administrationsgebühr eingehoben.
- Bei Gruppenkursen ist zudem im Falle von Krankheit oder Unfall, welche(r) die Teilnahme an der gebuchten Leistung unmöglich machen, ein Rücktritt für den Zeitraum ab Eintritt der Verhinderung zulässig, wenn der Kunde der Schischule ohne unnötigen Aufschub ein ärztliches Attest vorlegt. Die Schischule bezahlt das anteilige Entgelt binnen 7 Tagen an den Kunden zurück.
- Maßgeblich für die Fristwahrung ist jeweils das Einlangen des Rücktrittsschreibens bei der Schischule. Zur Wahrung der jeweiligen Frist ist es erforderlich, dass das Rücktrittsschreiben bis spätestens 24:00h vor Fristablauf bei der Schischule eingeht. Übermittlungsfehler und ähnliches gehen zu Lasten des Kunden.
- In allen anderen Fällen ist der Kunde ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der Schischule nicht zum Rücktritt berechtigt und hat das volle Entgelt zu entrichten. Dies gilt insbesondere auch für den Fall des Nichterscheinens oder des verspäteten Erscheinens zum vereinbarten Termin.
- Die Schischule ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Teilnahme des Kunden an Kursen unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss erfolgt, die eine sichere Teilnahme nicht mehr gewährleisten lassen. Gleiches gilt, wenn sich der Kunde beharrlich den Anweisungen der Schischule, der Lehrkräfte oder der Betreuungspersonen widersetzt (siehe Punkt 9.4). Dem Kunden stehen im Falle einer solchen Vertragsauflösung keine Ansprüche zu; er ist insbesondere auch zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet.
5. Unmöglichkeit der Leistung
- Wenn die die Durchführung der Dienstleistung aus Sicherheitsgründen (z.B. Witterungsverhältnisse, Lawinengefahr, etc.) nicht möglich ist, ist die Schischule nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Es obliegt allein dem billigen Ermessen der Schischule, die Unmöglichkeit der Leistungserbringung zu beurteilen, wobei eine teilweise Unmöglichkeit – z.B. an drei von fünf Tagen ist kein Skiunterricht möglich – die Durchführung des möglichen Leistungsteils unberührt lässt.
- Höhere Gewalt, insbesondere Epidemien, Pandemien, behördliche Maßnahmen wie Schließungen, sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse befreien die Schischule von ihren Leistungspflichten.
6. Preise, Zahlungsmodalitäten
- Sämtliche Angaben – insbesondere Preislisten der Schischule im Internet, in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Informationsträgern – sind für die Schischule unverbindlich. Die Schischule behält sich vor, jederzeit Änderungen vorzunehmen.
- Sämtliche Preisangaben sind in EURO (€) und verstehen sich brutto inklusive einer allfälligen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.
- Kosten für Skitickets oder Skiausrüstung sind nicht von den Kursgebühren umfasst. Diese sind vom Kunden auf eigene Rechnung zu erwerben und mitzubringen.
- Der Entgeltanspruch der Schischule gegenüber dem Kunden entsteht mit Vertragsabschluss. Zu diesem Zeitpunkt wird die Zahlung fällig. Bei Online-Buchungen erfolgt die Zahlung allenfalls jedoch schon unmittelbar bei Angebotslegung mittels einer der für Online-Buchungen eingerichteten Zahlungsmethoden. Sollte das Angebot des Kunden von der Schischule nicht angenommen werden, wird ein bereits geleisteter Betrag im Wege der gleichen Zahlungsmethode, wie sie der Kunde verwendet hat, binnen 7 Werktagen rückerstattet.
- Im Falle anderer Buchungswege, z.B. per Email oder direkt vor Ort, kann die Zahlung der Kursgebühr ab Vertragsabschluss per Überweisung auf das Konto der Schischule oder bar vor Ort erfolgen; sie hat aber jedenfalls vor Kursbeginn bei der Schischule einzulangen. Sämtliche Spesen – insbesondere Bankspesen – in Verbindung mit der Bezahlung des bei der Schischule gebuchten Kurses gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
- Der Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von der Schischule ausdrücklich anerkannt worden sind sowie im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Schischule. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte werden von diesem Vertragspunkt nicht berührt.
- Zahlungsverzug tritt ohne weitere Mitteilung der Schischule ein. Für den Fall, dass der Kunde mit einer Zahlung in Verzug gerät, ist die Schischule berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und sämtliche zusätzlich anfallenden Kosten und Spesen, insbesondere Inkasso- oder Rechtsanwaltskosten, gegenüber dem Kunden zu verrechnen. Bei offenen Forderungen kann die Schischule vom Kunden getätigte Zahlungen ungeachtet einer allfälligen Widmung durch den Kunden beliebig auf dessen offene Forderungen anrechnen. Für den Fall der Nichtzahlung einer Forderung sind auch alle übrigen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.
- Erfüllungsort ist für alle sowohl von der Schischule als auch dem Kunden zu erfüllenden Pflichten der Ort des Sitzes der Schischule.
7. Leistungserbringung
- Der Kunde hat sich zur Leistungserbringung am Sammelplatz der Schischule oder an einem sonst von der Schischule bekannt gegebenen Ort im Schischulgebiet rechtzeitig vor Kursbeginn einzufinden.
- Die Schischule behält sich das Recht vor, den Treffpunkt der Kurse kurzfristig zu ändern. In diesen Fällen werden die Kunden von der Schischule informiert.
8. Haftungsbeschränkung
- Im Zusammenhang mit den angebotenen Kursen wird seitens der Schischule keine Garantie für den Ausbildungserfolg der Kursteilnehmer übernommen.
- Die Schischule haftet nicht für Schäden, soweit die Schäden nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Schischule selbst oder einer ihr zurechenbaren Person beruhen und das schadensverursachende Verhalten nicht die aus dem abgeschlossenen Vertrag treffenden Haupflichten betrifft.
- Die Skischule übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Kunde während der Durchführung der vereinbarten Leistung ohne Verschulden der Skischule sich selbst oder anderen Personen zufügt oder durch diese ihm zugefügt werden.
- Unabhängig vom Verschulden haftet die Schischule nicht für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden und Folgeschäden, soweit diese das 3-fache Leistungsentgelt übersteigen.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Nicht-Tragen eines Sturzhelmes im Falle von Verletzungen ein Mitverschulden des Kunden begründen kann, weshalb dem Kunden empfohlen wird, einen Sturzhelm sowie weitere für die jeweils gebuchte Leistung empfohlene Sicherheitsausrüstung (z.B. Lawinensuchgerät bei Fahrten im freien Gelände) zu tragen bzw. im Falle von Lawinenausrüstung, mitzuführen. Sturzhelme und Sicherheitsausrüstung verringern in der Regel das Verletzungsrisiko.
- Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Ausübung von Schneesport mit zahlreichen Risiken verbunden ist und insbesondere bei Touren oder Abfahrten im freien Gelände ein erhöhtes Risiko für Verletzungen oder sogar Tod, insbesondere auch durch Lawinen, besteht, das nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Rettung von Pisten oder aus dem freien Gelände oftmals mit hohen Kosten verbunden ist. Dem Kunden wird daher empfohlen, eine entsprechende Versicherung abzuschließen, da die Schischule Galtür nicht für Bergungskosten und Flugrettungskosten haftet.
9. Pflichten des Kunden
- Der Kunde hat die Schischule über seine Fähigkeiten und Erfahrungen in der jeweils gebuchten Schneesportart wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbständig für eine dem Stand der Skitechnik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Der Kunde hat der Schischule über allfällige gesundheitliche Leiden oder Beeinträchtigungen zu berichten.
- Weiters verpflichtet sich der Kunde bei fieberhaften Infekten, ansteckenden Krankheiten sowie bei Erkrankungen, die mit Durchfall und Erbrechen einhergehen, nicht am Skikurs teilzunehmen. Insbesondere bei Auftreten von COVID-19 Symptomen (Fieber, trockener Husten, Müdigkeit, Atembeschwerden etc.) verpflichtet sich der Kunde von einer Teilnahme am Skikurs Abstand zu nehmen. Sofern der Kunde einen Gruppenkurs gebucht hat, kann er bei Vorlage eines ärztlichen Attests das in Punkt 4.4 diesen AGBs vorgesehene Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen.
- Vor Beginn des Unterrichts ist durch den Kunden selbständig die Überprüfung seiner Skiausrüstung (insbesondere Skibindung) durch einen Fachbetrieb zu veranlassen.
- Anweisungen der Schischule, der Lehrkräfte und der Betreuungspersonen hat der Kunde zu befolgen. Missachtungen von Anweisungen und Ermahnungen berechtigen die Schischule umgehend zur Vertragsauflösung. Dies gilt auch, wenn Kunden ein ungebührliches Verhalten, insbesondere gegenüber anderen Kursteilnehmern, an den Tag legen.
10. Datenschutzerklärung
- Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung der Schischule, welche unter [https://www.schischule-galtuer.at/datenschutz] abrufbar ist, zu entnehmen.
11. Sonstige Bestimmungen
- Mündliche Nebenabreden zu diesen AGBs bestehen nicht. Nebenabreden welcher Art auch immer, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
- Für sämtliche Streitigkeiten aus Rechtsgeschäften, denen diese AGBs zugrunde liegen, gilt die Anwendbarkeit des materiellen österreichischen Rechts, unter Ausschluss des österreichischen internationalen Privatrechts, als vereinbart.
- Wenn der Kunde Unternehmer oder Konsument mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches der EuGVVO oder des Lugano-Übereinkommens ist (das sind alle Länder mit Ausnahme der EU-Mitgliedsstaaten, der Schweiz, Norwegen und Island), wird für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Verträgen zwischen der Schischule und dem Kunden über die Erbringungen von Schischul-Dienstleistungen das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz der Schischule als ausschließlich zuständiges Gericht vereinbart.
- Soweit der Kunde Konsument mit Wohnsitz innerhalb der EU oder des Geltungsbereiches des Lugano Übereinkommens ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Gerichtszuständigkeit.
- Sofern eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGBs nichtig ist/sind, gelten zwischen der Schischule und dem Kunden ausdrücklich solche rechtswirksame Bestimmungen als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird durch eine nichtige Bestimmung nicht berührt.
- Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesen AGBs gehen auf allfällige Rechtsnachfolger der Schischule über.